AGB – Anheuser-Busch InBev Deutschland

1. Einbeziehung
Die AB InBev verkauft und liefert ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Mit dem Kauf von Pro-dukten der AB InBev akzeptiert der Kunde diese Bedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2. Lieferung
Zugesagte Termine, Lieferfristen und Mengen werden grundsätzlich eingehalten. Arbeitskampf, teilweiser oder gänzlicher Ausfall von Produktmitteln, Verzögerungen bei deren Belieferung, Transportbehinderungen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt berechtigt die AB InBev jedoch, die Belieferung um die Dauer der Behinderung oder Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dasselbe gilt bei saisonbedingter Übernachfrage. Schadensersatzansprüche wegen einer betriebsbedingten Verzögerung einer zugesagten Belieferung um bis zu 3 Arbeitstage sind ausgeschlossen. Bei einer betriebsbedingten Verzöge-rung um mehr als drei Arbeitstage ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden auf den unmittelbaren Scha-den aus dem Weiterverkauf der verzögerten oder stornierten Lieferung beschränkt. Im Übrigen gilt Ziffer 8. Der Bestand von Dauerschuld¬verhältnissen, insbesondere von Dauerlieferverträgen bleibt hiervon unberührt.
Holt der Kunde Waren oder andere Güter selbst ab, hat er die Pflicht, diese beförderungssicher auf geeigne-ten Fahrzeugen zu verladen, auch wenn ihn dabei Mitarbeiter der AB InBev oder verbundenen Unternehmen unterstützen. Der Kunde stellt diese Unternehmen und deren Mitarbeiter insoweit von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.

 

3. Qualität und Gewährleistung
Die AB InBev liefert Getränke in einwandfreier Qualität, die im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften hergestellt sind. Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist vom Kunden unverzüglich zu rügen. Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen gel-tend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gut-schrift.

 

4. Preise und Zahlungen
Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagesprei-sen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.
Die Forderungen aus Lieferung sind nach Rechnungserhalt sofort rein netto fällig. Außer auf die o.a. Konten der AB InBev können Zahlungen nur an schriftlich zum Inkasso bevollmächtigte Mitarbeiter der AB InBev erfolgen. Bei Zahlungsverzug hat die AB InBev das Recht, Barzahlung oder Ausgleich der Zahlungsrückstän-de zu verlangen. Gegen Ansprüche der AB InBev kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell-ten Forderungen aufgerechnet werden.

 

5. Eigentumsvorbehalte
Das Eigentum an gelieferten Waren behält sich die AB InBev bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Kunden erge-benden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor.
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur im ordentlichen Geschäfts-gang erfolgen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden.
Der Kunde tritt hiermit Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im Voraus an die AB InBev ab. Die AB InBev nimmt diese Abtretung an. Die AB InBev ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benach-richtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.
Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in ein Kontokorrentverhältnis oder sonstige Abrech-nung aufgenommen worden, tritt der Kunde die hieraus entstehende Forderung in Höhe des zuletzt festge-stellten Saldos an die AB InBev ab; gleiches gilt für den kausalen Saldo im Falle der Insolvenz des Kunden. Wird die Forderung in eine Abrechnung aufgenommen, die auch Forderungen zum Gegenstand hat, die an Dritte abgetreten wurden, tritt der Kunde die hieraus entstehende Gesamtforderung anteilig an die AB InBev ab.
Übersteigen die abgetretenen Forderungen die Ansprüche der AB InBev um mehr als 10%, ist diese zur Frei-gabe der weitergehenden Forderungen verpflichtet. Die Auswahl der freizu¬gebenden Forderungen steht in deren pflichtgemäßen Ermessen.

 

6. Leergut
Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (z. B. Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, CO2-Flaschen, Paletten usw.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen und ist an die AB InBev oder einen von ihr benannten Dritten unverzüglich zurückzuführen. Es bleibt unveräußerliches Eigen-tum der AB InBev bzw. der herstellenden Brauerei. Zusätzliche Beschriftungen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung der AB InBev.
Die AB InBev ist berechtigt, Pfand in üblicher Höhe zu berechnen. Leergut und Paletten sind in gleicher Art und Güte und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für ordnungsgemäß zurückgeführtes Leergut wird eine entsprechende Pfandgutschrift erteilt. Nicht zurückgeführtes wird mit 50% des Wiederbeschaffungsprei-sen für neues Leergut (”Abzug neu für alt”) unter Verrechnung des Pfandes berechnet.
Ungeachtet dessen ist die AB InBev nur verpflichtet, Kästen und Paletten mit den jeweils hierfür vorgesehe-nen und ausgelieferten Flaschen und Kästen (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen.

 

7. Abrechnungen
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der AB InBev zu erheben. Erhebt der Kunde nicht fristgerecht Widerspruch, gilt die Abrechnung als aner-kannt.

 

8. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen die AB InBev oder die herstellende Brauerei sind ausge¬schlossen, sofern der Schaden nicht durch die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder im Übrigen durch grobes Verschulden verursacht wurde. Sofern kein grobes Verschulden eines Geschäftsführers oder Leiten-den Angestellten vorliegt, ist dabei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt. Eine Haftung nach dem Produktionshaftungsgesetz oder für Personenschäden bleibt unberührt.

 

9. Verantwortungsvolles Handeln
Als verantwortungsbewusstes Brauereiunternehmen hat sich Anheuser-Busch InBev gegenüber dem Europ. Alkohol- und Gesundheitsforum verpflichtet, seine Kunden und Konsumenten über einen verantwortungsvol-len Umgang mit Alkohol aufzuklären und auf die gesetzlichen Altersbeschränkungen für den Alkoholkonsum hinzuweisen. Hierfür kann Anheuser-Busch InBev seinen Kunden kostenfrei Informationsmaterial direkt oder indirekt zur Verfügung stellen. AB InBev vertraut darauf, dass der Kunde dieses Material an seine Kunden in geeigneter Form weitergeben wird. Weiter hat sich Anheuser-Busch InBev dazu verpflichtet seinen Kunden ein Online Training zum Thema „Verantwortungsvoller Ausschank und Verkauf alkoholischer Getränke“ zur Verfügung zu stellen. Anheuser-Busch InBev fordert seine Kunden dazu auf, seine Service- und Barmitarbei-ter zu der Teilnahme an diesem Training zu animieren. Das Training ist kostenfrei und unter http://training.gastronomiefuerprofis.de zu finden.

Der Kunde bestätigt, dass er die AB InBev Globale Richtlinie für verantwortungsvolles Handeln, die unter http://www.ab-inbev.de/fileadmin/pdf/Policy-Verantwortungsvolles-Handeln.pdf zu finden ist, gelesen hat und damit einverstanden ist. AB INBEV vertraut darauf, dass seine Kunden sich an die Grundsätze dieser Globa-len Richtlinie für verantwortungsvolles Handeln oder an gleichartige Grundsätze halten und sich bemühen, dass die Einhaltung dieser Richtlinie auch bei ihren Kunden, Lieferanten und Subunternehmern gewährleistet ist.

 

10. Nachhaltigkeit
Zur Unterstützung der Umwelt und eines nachhaltigen Geschäfts sollten AB InBev und seine Kunden und Geschäftspartner energisch daran arbeiten, während ihrer gesamten Geschäftsbeziehung einen hohen Nach-haltigkeitsstandard zu erreichen.
Daher verpflichtet sich AB InBev selbst zur Einhaltung aller geltenden Umweltgesetze und -vorschriften, Unternehmensstandards und anderer Anforderungen und bemüht sich, seine Produkte auf möglichst nachhal-tige Weise zu produzieren und gleichzeitig sein Engagement für Qualität und Kosteneffizienz beizubehalten.

Neben weiteren Initiativen, die sich aus Anheuser-Busch InBevs Environmental Policy ergeben, hat es sich der Reduzierung des CO2-Ausstoßes innerhalb seiner Produktion und Wertschöpfungskette verschrieben. Daher setzt AB InBev schon heute ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien für seine Produktion in West- und Zentraleuropa ein.

Da die Reduzierung des CO2-Ausstoßes ein gemeinsames Ziel aller Teilnehmer des Wirtschaftskreislaufes sein muss, vertraut AB InBev darauf, dass auch seine Kunden und Geschäftspartner sich an die geltenden Umweltgesetze und -vorschriften halten und sich darüber hinaus zur Förderung der Nachhaltigkeit verpflich-ten sowie entsprechende geeignete Maßnahmen in ihre Unternehmensplanung integrieren.

 

11. Datenverarbeitung
Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist die Anheuser Busch InBev Deutschland GmbH & Co. KG, Am Deich 18/19, 28199 Bremen. AB InBevs Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter – datapro-tectionofficer_eu@ab-inbev.com. AB INBEV speichert und verarbeitet Daten des Kunden zum Zweck der Vertragserfüllung. Hierzu gehören neben den Stammdaten insbesondere Daten über den monatlichen Absatz der vereinbarten Marken. Diese Daten nutzt AB INBEV mit der Unterstützung von Partnern, die in ihrem Auftrag für sie tätig werden, um Boni, Rabatte und sonstige Zuschüsse gewähren zu können, aber auch, um Aktionen zur Absatzförderung zu planen und durchzuführen. Die Daten sind insoweit für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages erforderlich im Sin-ne des Art. 13 Abs. 2 e) DSGVO, Rechtsgrundlage der Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Da sämtliche Zahlungen steuerrelevant sind, muss AB INBEV die Daten für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahren. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über seine personenbe-zogenen Daten zu erhalten, diese berichtigen zu lassen, wenn Daten fehlerhaft gespeichert sind sowie Daten löschen zu lassen, für deren Verarbeitung keine Rechtsgrundlage besteht. Ferner hat der Kunde das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz seines Bun-deslandes zu beschweren, wenn er der Auffassung ist, dass seine Daten fehlerhaft oder rechtswid-rig verarbeitet werden.

 

12. Gerichtsstand
Bremen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhn¬lichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt.

 

13. Schlussbestimmungen
Sind einzelne dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder Teile davon unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Anheuser-Busch InBev Deutschland GmbH & Co. KG

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© 2023 Anheuser-Busch InBev

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