Grundsatzerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Grundsatzerklärung

Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt

 

Inhaltsverzeichnis

1. Teil: Vorwort

2. Teil: Unsere Erwartungen bezüglich Menschenrechte und Umwelt

3. Teil: Unser Verfahren zur Beachtung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

Risikomanagement

Risikoanalyse

Präventionsmaßnahmen

Abhilfemaßnahmen

Beschwerdeverfahren

Dokumentations- und Berichtspflicht

1. Teil

Vorwort

Anheuser-Busch InBev Deutschland unterliegt dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Dieses sieht nach §6 II LkSG die Abgabe einer Grundsatzerklärung vor in welcher jedes Unternehmen seine Menschenrechtsstrategien darlegt. Diese soll dabei das Verfahren beschreiben mit dem das Unternehmen seinen Pflichten nach §4 I, 5 I, 6 III bis V LkSG sowie den §§7 bis 10 LkSG nachkommt, die auf Grundlage der Risikoanalyse festgestellten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken aufzeigen sowie die auf Grundlage der Risikoanalyse erfolgte Festlegung der Erwartungen, die das Unternehmen an seine Beschäftigten und Zulieferer in der Lieferkette richtet.

 

Diese Grundsatzerklärung gilt dabei für Anheuser-Busch InBev Deutschland.

 

 

Die Geschäftsleitung

2. Teil

Unsere Erwartungen bezüglich Menschenrechte und Umwelt

Internationale Standards

Wir sind Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen. Unser Umgang mit Menschenrechten basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und ist in unserer Menschenrechtsrichtlinie dargelegt. Unsere Global Responsible Sourcing Policy beschreibt unseren Ansatz und unser Engagement für die Wahrung von Menschenrechten, Arbeitsstandards, Gesundheit und Sicherheit, Umweltmanagement und Geschäftsintegrität in unserer globalen Lieferkette.

 

In unserem Unternehmen

Wir haben ein Ethik- und Compliance-Programm, das eine Kultur der Ethik, Integrität und rechtmäßigen Verhaltens fördert und einen Verhaltenskodex und die Antikorruptionsrichtlinie umfasst. Das Ethik- und Compliance-Programm fördert darüber hinaus die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften sowie den Abschluss einer regelmäßigen Überprüfung durch das Management zur Einhaltung des Geschäftsverhaltenskodex. Von allen Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die höchsten Standards der Geschäftsethik einhalten und stets mit Integrität handeln.

 

Bei unseren Zulieferern

Wir erkennen die Verantwortung der Geschäftswelt an, die Menschenrechte zu respektieren und verantwortungsvolle Praktiken am Arbeitsplatz, Nachhaltigkeit und Geschäftsintegrität zu übernehmen.

Darüber hinaus müssen alle Geschäftspartner bei der Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen an AB InBev alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.

AB InBev verpflichtet sich mit Geschäftspartnern, einschließlich Lieferanten, , Vertretern und Auftragnehmern zusammenzuarbeiten, die diese Werte teilen und sich zur Einhaltung dieser Vorgaben in ihrem Betrieb verpflichten. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Zeit- und Vertragsarbeiter sowie weitere Akteure, die an ihrer eigenen Lieferkette zum Zwecke der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an AB InBev beteiligt sind, diese Vorgaben ebenfalls einhalten. Wir arbeiten mit unseren Geschäftspartnern zusammen, um die Herausforderungen innerhalb der Lieferkette zu verstehen und gemeinsam an der Lösung etwaiger Herausforderungen zu arbeiten.

3. Teil

Unser Verfahren zur Beachtung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

 

1. Risikomanagement

Unser Umgang mit Menschenrechten basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und ist in unserer Menschenrechtsrichtlinie dargelegt. Wir haben ein Ethik- und Compliance-Programm, das eine Kultur der Ethik, Integrität und rechtmäßigen Verhaltens fördert und einen Verhaltenskodex und die Antikorruptionsrichtlinie umfasst. Das Ethik- und Compliance-Programm fördert darüber hinaus die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften sowie den Abschluss einer regelmäßigen Überprüfung durch das Management zur Einhaltung des Verhaltenskodex. Von allen Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die höchsten Standards der Geschäftsethik einhalten und stets mit Integrität handeln.

 

Die dezidierte und regelmäßige Überprüfung ist ein zentraler Faktor unseres Ansatzes zum Menschenrechtsmanagement: Ermittlung tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen und Umsetzung von Maßnahmen zur Bewältigung, Vorbeugung und Behebung möglicherweise auftretender Probleme. Die Verantwortung für die Menschenrechte wird von allen relevanten Funktionen sowie globalen und lokalen Teams getragen. Unser Beschaffungsmanagementsystem definiert den Risikomanagementprozess für unsere Lieferanten, der die Überwachung und Prüfung von Menschenrechtsrisiken umfasst. Leistung und potenzielle Probleme im Zusammenhang mit Menschenrechten werden mit unseren Compliance- und Prüfungsausschüssen besprochen.

 

Unser Ethik- und Compliance-Team ist mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet. Dieses Team verfügt über Prozesse zur Prüfung der Lieferkette und der Umsetzung der Verpflichtungen nach dem LkSG.

 

2. Risikoanalyse

Wir haben einen Prozess für das Risikomanagement bei Lieferanten entwickelt und eingeführt, der wesentliche Risikobereiche innerhalb unserer Lieferkette integriert, einschließlich Menschenrechtsrisiken. Um unsere Sichtbarkeit für aufkommende Probleme zu verbessern, haben wir die Verwendung digitaler Tools übernommen, die unsere wichtigsten Lieferanten überwachen und potenzielle Menschenrechts- und arbeitsbezogene Probleme kennzeichnen. Wir fordern alle Lieferanten und Geschäftspartner auf, unsere Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung einzuhalten.

 

Im Rahmen unseres Beschaffungsverfahrens haben wir die Grundsätze verantwortungsvollen Handelns in unseren Richtlinien definiert. In unseren Verträgen verwänden wir global Klauseln, die uns das Recht zur Prüfung unserer Lieferanten einräumen. Weiterhin deckt das Third Party Risk Management (TPRM) eine Reihe von Risikobereichen ab, darunter Finanzstabilität, Cybersicherheit und Datenschutz sowie verantwortungsvolle Beschaffung.

 

In Deutschland haben wir die unmittelbaren Zulieferer unserer deutschen Unternehmensgruppe einer Risikoanalyse unterzogen.  Dabei haben wir einen zweistufigen Ansatz anhand der im LkSG statuierten Angemessenheitskriterien verfolgt.

 

Zunächst haben wir unsere Zulieferer anhand von Kriterien wie beispielsweise Distanz, Art und Umfang der Geschäftsbeziehung, Eintrittswahrscheinlichkeit etwa anhand von ILO-Berichten gewichtet und priorisiert. Insbesondere haben wir keine Lieferanten aus den besonders exponierten Gebieten im Sinne des ILO-Berichts von 2020 zur Kinderarbeit. Europa, wo die allermeisten unserer Lieferanten sitzen, hat die geringste prozentuale Kinderarbeit, sodass wir unsere Einschätzung für ein sehr niedriges Risikoprofil unserer Tätigkeiten insoweit bestätigt sehen.

 

Im zweiten Schritt haben wir innerhalb dieser gesamten Lieferanten-Population diejenigen Unternehmen identifiziert, die trotz dem insgesamt niedrigen Risikoprofil unserer Tätigkeit den vermeintlich höchsten Risiken ausgesetzt sind bzw. die aufgrund ihrer Größe einer besonderen Prüfung nennenswerten Einfluss auf unsere Tätigkeiten haben. Diese Unternehmen haben wir einer weiteren, detaillierteren Analyse unterzogen. Diese Detailprüfung haben wir wiederum durch zwei Prüfverfahren durchgeführt: unsere Compliance-Abteilung hat eine Untersuchung mittels Exiger und Sedex (SAQ) vorgenommen. Beide Prüfungen haben keine für das LkSG relevanten Verstöße erkennen lassen, sodass keine Maßnahmen erforderlich geworden sind.

 

Wir schließen uns zudem der branchenbezogenen Risikoanalyse der deutschen Brauwirtschaft an, die vom Deutschen Brauer-Bund e.V. (DBB) und dem Bayerischen Brauerbund e.V. herausgegeben wird und ein Bekenntnis zu fairen sowie sozial und ökologisch nachhaltigen Lieferketten, insbesondere unter Beachtung der grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards, enthält (nachfolgend kursiv dargestellt):

[…]

Branchenbezogene Risikoanalyse der deutschen Brauwirtschaft

 

Die Brauereien begreifen sich als bedeutender Teil der deutschen Lebensmittelwirtschaft und sind sich ihrer Verantwortung, ein hohes Arbeits- und Umweltschutzniveau sicherzustellen, bewusst.

 

Deshalb möchten die Brauereien die Einhaltung der Sorgfaltspflichten aus dem LkSG mit ihren Partnern gemeinsam und auf Augenhöhe angehen. […]

 

Um Abnehmern sowie sonstigen Partnern ein besseres Verständnis für die Tätigkeiten der Brauereien zu ermöglichen, werden nachfolgend die zentralen Lieferketten unter Beachtung der Handreichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des LkSG branchenbezogen dargestellt. Entsprechend den Vorgaben der BAFA-Handreichung stehen zunächst sowohl die Interessen der bei den Brauereien Beschäftigten im Fokus, als auch die der Beschäftigten innerhalb der Lieferketten, die vom wirtschaftlichen Handeln der Betriebe in ihren Lieferketten betroffen sein können.

 

Ein signifikantes Risiko im Sinne des LkSG, dass Beschäftigte und/oder die Umwelt durch die Geschäftstätigkeit und/oder Geschäftsbeziehungen der deutschen Brauwirtschaft mit Zulieferern zu Schaden kommen können, ist hiernach nicht feststellbar:

 

1. Interessen der Beschäftigten

Die deutsche Brauwirtschaft ist geprägt von kleinen und mittelständischen Brauereien, die ganz überwiegend regional tätig sind, aber auch von nationalen sowie internationalen Brauereigruppen.

 

Grundsätzlich zeichnet sich die deutsche Brauwirtschaft dadurch aus, dass nahezu alle Brauereien feste Betriebsstätten in Deutschland haben. Auch die Produktion von Bier sowie weiteren Brauereiprodukten, wie etwa Biermischgetränken, Erfrischungsgetränken und Fassbrausen, findet in Deutschland statt. Es gibt geregelte Arbeitszeiten, transparente Entlohnungsstrukturen und in der weit überwiegenden Zahl der Betriebe, Tarifverträge, Betriebsräte und Mitbestimmung.

 

Erläuterung von AB InBev Deutschland: Unsere Produktionstätigkeit, das Brauen und Abfüllen, findet an den deutschen Brauereistandorten in Bremen, München (Bayern), Issum (Nordrhein-Westfalen) und Wernigerode (Sachsen-Anhalt) statt. Die Brauereien sowie die Vertriebsgesellschaft, durch die wir diese Aktivitäten durchführen, sind vollständig im deutschen Konzernverbund von AB InBev Deutschland eingebunden.

Auch die Tarifbindung in der Brauwirtschaft ist überdurchschnittlich hoch und die überragende Mehrheit der Beschäftigten wird weit über Mindestlohnniveau entlohnt, wobei in den wenigen übrigen Fällen die Einhaltung des Mindestlohnes durch Unternehmen und Staat kontrolliert wird.

Erläuterung von AB InBev Deutschland: Die überwiegende Anzahl unserer Beschäftigten, insbesondere in der Produktion, wird nach Tarifverträge entlohnt. Diese Tarifverträge liegen über dem Durchschnitt und weit über dem Mindestlohn. Die nicht-tariflich beschäftigten Mitarbeitenden werden ebenfalls überdurchschnittlich hoch und weit über Mindestlohnniveau vergütet. Zudem sehen wir in den Verträgen mit unseren Lieferanten und Dienstleister eine Verpflichtung vor den Mindestlohn einzuhalten.

Zudem hat Deutschland sämtliche Übereinkommen, auf die im LkSG Bezug genommen wird, ratifiziert. Somit sind in den Braubetrieben menschenrechts- und umweltbezogene Risiken weitestgehend ausgeschlossen.

  1. Interessen der Beschäftigten in der Lieferkette

Die zur Bierproduktion notwendigen Rohstoffe, wie Wasser, Malz und Hopfen, werden fast ausschließlich von Zulieferern aus Deutschland und der EU bezogen, zu denen die Brauereien in der Regel langfristige Lieferbeziehungen pflegen. Deutsche Mälzereien und Hopfenproduzenten als unmittelbare Zulieferer decken den überwiegenden Bedarf der deutschen Brauwirtschaft ab. Auch diese Zulieferer unterliegen somit dem deutschen Arbeitsrecht, das einen hohen und gleichmäßigen Schutz der Beschäftigten in der Lieferkette sicherstellt.

Die Rohstoffe, wie Getreide und Hopfen, beziehen Mälzereien und Hopfenproduzenten vornehmlich aus Deutschland, der EU und in kleinen Anteilen aus den USA. Das jeweilige nationale sowie europäische Arbeitsrecht bietet somit auch hier ein hohes Schutzniveau, das teilweise über die grundlegenden menschenrechts- und umweltbezogenen Prinzipien und Rechte hinausgeht.

Grundstoffe sowie weitere Lebensmittelzutaten und -zusatzstoffe zur Herstellung von Biermisch- und Erfrischungsgetränken beziehen Brauereien von einer kleinen Zahl weltweit marktführender Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ebenfalls in den Anwendungsbereich des LkSG fallen und somit eine eigene Risikoanalyse vornehmen und Sorgfaltspflichten implementieren müssen.

Verpackungsmaterialien, wie Glas, Kartonage, Edelstahlfässer, Kästen, Kronkorken und Dosen, werden ebenfalls nahezu ausschließlich von Zulieferern aus Deutschland und der EU bezogen. Diese Lieferketten sind auch von Zulieferern geprägt, die größtenteils marktführend sind und damit über eine Größe verfügen, mit der sie bereits in den unmittelbaren Anwendungsbereich des LkSG fallen oder spätestens ab dem 1. Januar 2024 fallen werden. Im Übrigen unterliegen auch diese Unternehmen dem hohen europäischen und deutschen Arbeitsschutzniveau.

Erläuterung von AB InBev Deutschland: Diese Einschätzung zu Rohstoffen, Grundstoffen und Verpackungsmaterialien, insbesondere deren regionaler Herkunft, der kurzen Lieferketten und damit hohen rechtlichen Schutzstandards sehen wir durch unsere Risikoanalyse bestätigt.

[…]

3. Präventionsmaßnahmen

Unser Umgang mit Menschenrechten basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und ist in unserer Menschenrechtsrichtlinie dargelegt. Wir verfügen über ein Ethik- und Compliance-Programm, das eine Kultur der Ethik, Integrität und rechtmäßigen Verhaltens fördert und einen Verhaltenskodex und die Antikorruptionsrichtlinie umfasst. Das Ethik- und Compliance-Programm fördert darüber hinaus die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften sowie den Abschluss einer regelmäßigen Überprüfung durch das Management zur Einhaltung des Verhaltenskodex. Von allen Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die höchsten Standards der Geschäftsethik einhalten und stets mit Integrität handeln.

 

Unsere Lieferanten werden durch den Code of Business Conduct für Lieferanten und einer Broschüre sensibilisiert. Neue Lieferanten durchlaufen bei uns einen gründlichen Prüfungsprozess. Bei Feststellung eines Risikos bei bestehenden Lieferanten würden unverzüglich angemessene Präventionsmaßnahmen ergriffen. Dies kann Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder für Lieferanten erfassen.

 

AB InBev verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern, einschließlich Lieferanten, Vertretern und Auftragnehmern, die diese Werte teilen und sich dazu verpflichten, diese Anforderungen in ihren Betrieben einzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Zeit- und Vertragsarbeiter sowie andere Akteure, die an ihrer eigenen Lieferkette zum Zweck der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an AB InBev beteiligt sind, diese Anforderungen ebenfalls erfüllen. Wir arbeiten mit unseren Geschäftspartnern zusammen, um die Herausforderungen innerhalb der Lieferkette zu verstehen und gemeinsam an der Lösung etwaiger Herausforderungen zu arbeiten.

 

Wir schulen unsere Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass wir alle geltenden Gesetze und unsere internen Richtlinien einhalten. Wir beziehen Menschenrechtsthemen in unser Schulungsprogramm ein und betonen bestimmte Themen bei Mitarbeitern, die Lieferanten und Zulieferer binden. Darüber hinaus schulen wir alle Angestellten jährlich zu unserem Verhaltenskodex, der verlangt, dass die Mitarbeiter alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten und die höchsten Standards der Geschäftsethik einhalten.

 

4. Abhilfemaßnahmen

Sofern wir Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der vorgegebenen Standards haben, führen wir einen gründlichen Untersuchungs- und Abhilfeprozess durch. Dieser sieht insbesondere die Untersuchung von Bedenken und die Abstimmung von Abhilfemaßnahmen mit den relevanten Beteiligte vor. Die Art und der Umfang der Abhilfemaßnahme hängt von der Art des individuellen Verstoßes ab und wird von Fall zu Fall entschieden. Den Abbruch der Geschäftsbeziehungen behalten wir uns für Ausnahmefälle ebenfalls vor.

 

5. Beschwerdeverfahren

Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden, alle Aktivitäten zu melden, von denen Sie glauben, dass sie einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, diesen Kodex oder unsere Richtlinien darstellen oder darstellen könnten. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, Verstöße oder potenzielle Verstöße gegen die Menschenrechtsrichtlinie zu melden. Auch für Führungskräfte besteht eine Meldepflicht etwa bei Vorwürfen sexueller Belästigung. Meldungen können über folgende Kanäle erfolgen:

  • an ihre Vorgesetzten;
  • an das Legal- oder Ethics & Compliance-Team.

 

Das Unternehmen hindert seine Mitarbeitenden nicht daran, der Regierung oder den Aufsichtsbehörden Verhaltensweisen zu melden, die ihrer Meinung nach einen Verstoß gegen geltende Gesetze darstellen.

 

Unsere Compliance-Helpline ist ein sicheres Meldemittel, das von einem unabhängigen Unternehmen bereitgestellt wird. Es ist rund um die Uhr verfügbar und unsere Mitarbeitenden können ihren Bericht in ihrer Sprache einreichen. Es steht Mitarbeitenden zur Verfügung, wo Sie vertraulich und, wenn Sie möchten und die örtlichen Gesetze dies zulassen, anonym alle Bedenken im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen geltende Gesetze oder Vorschriften, diesen Kodex oder unsere Richtlinien melden können.

 

An das Unternehmen gerichtete Meldungen und diesbezügliche Untersuchungen werden vertraulich behandelt. Bei Bedarf kann das unabhängige Unternehmen über die Compliance- Helpline anonym nachfassende Mitteilungen abwickeln.

 

AB InBev toleriert keine angedrohten oder tatsächlichen Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben (i) Bedenken äußern, (ii) formell oder informell AB InBev Bericht erstatten, (iii) einen anderen Mitarbeitenden unterstützen um AB InBev zu melden oder (iv) sich an einer Untersuchung oder einem rechtlich geschützten Rechtsstreit bezüglich eines möglichen Verstoßes gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Unternehmensrichtlinien zu beteiligen. Vergeltungsmaßnahmen an sich stellen einen Verstoß gegen diesen Kodex und unsere Whistleblower-Richtlinie dar und können gemeldet werden.

 

6. Dokumentations- und Berichtspflichten

Es erfolgen regelmäßige sowie anlassbezogene Berichte an die Geschäftsleitung zum Stand der Umsetzung des LkSG und zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verpflichtungen.

 

Dies wird dokumentiert und sieben Jahre archiviert.

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